Ich führe die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb des Fachkunde- und Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel durch. Bei Interesse sprechen sie mich an. Zum Kontaktformular.Ich gehöre seit vielen Jahren dem PrüfungsAusschussNord an und bin im Besitz der staatlich anerkannten Erlaubnis zur Vermittlung der Sachkunde und Abnahme von Prüfungen für den Umgang mit Seenotsignalmitteln.Damit verbunden ist die Berechtigung, die Sachkunde (SKN nach § 7 WaffG, § 1 Abs. 1 u. 2 AWaffV und § 1 Abs. 2, 1. SprengV) sowie die Fachkunde im Bereich der Seenotsignalmittel im theoretischen und praktischen Umgang zu vermitteln und zu prüfen.Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN): Sind pyrotechnische Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 an Bord oder sollen diese gekauft werden, wird der FKN verlangt. Es sind in der Regel aus der Hand zu zündende: rote Fallschirm-Signalraketen, orange Rauch-fackeln oder rote Handfackeln, orange Rauchsignale in Dose, Signalgebern mit Magazin oder Trommel usw.Von Verchartern gefordert, sobald Seenotsignalmittel wie o.a. an Bord vorhanden sind.Mindestalter: 16 J.Sachkundenachweis Seenotsignalmittel (SKN)beinhaltet den FKN ein. Er berechtigt zum Erwerb und Nutzung an Bord von Seenotsignalmittel, für deren Erwerb der FKN notwendig ist. Zusätzlich kann mit dem SKN eine grüne Waffenbesitzkarte beantragt werden, mit der eine Seenotsignalpistole (Kal. 4) erworben werden kann. (Ein Bedürfnis ist neben einer Zuverlässigkeit nachzuweisen z.B. durch den Kaufvertrag einer seegehenden Yacht, regelmäßiger Charterverträge auf Seeschifffahrtswegen, als Skipper von Yachten auf See u.ä.)Mindestalter. 18 J.